Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept
Für den Cannabros Social Club Bielefeld e.V.
Stand: 21.07.2024
I. Einleitung
Der Cannabros Social Club Bielefeld e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, den Gesundheits- und Jugendschutz seiner Mitglieder zu gewährleisten und den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis sicherzustellen. Das vorliegende Konzept beschreibt detailliert, wie die Schutzmaßnahmen gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), insbesondere in den Bereichen Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Suchtprävention, umgesetzt und kontrolliert werden. Der Verein verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der §§ 18, 21 und 23 KCanG, und fördert präventive Maßnahmen, um die Risiken des Cannabiskonsums zu minimieren.
II. Kinder- und Jugendschutz
Mindestalter und Zugangskontrollen
Der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Cannabros Social Club Bielefeld e.V. ist ausschließlich Mitgliedern ab 18 Jahren gestattet. Dies wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
Alterskontrollen: Beim Eintritt in die Vereinsräumlichkeiten müssen Mitglieder ihren Mitgliedsausweis sowie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Ohne diese Dokumente wird der Zutritt verweigert.
Elektronische Zutrittskontrolle: Der Zutritt erfolgt nur mit einem elektronischen Mitgliedsausweis, der beim Betreten gescannt wird.
Videoüberwachung: Alle Eingänge sind mit einer Videoüberwachung ausgestattet, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zutritt erhalten.
Zugangskontrollen: Bei der Mitgliedsanmeldung wird das Alter verifiziert, und alle neuen Mitglieder müssen durch ein Screening-Prozess gehen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des KCanG entsprechen.
Information über Jugendschutzvorschriften
Der Cannabros Social Club Bielefeld e.V. informiert seine Mitglieder umfassend über die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen:
Informationsmaterial: In den Vereinsräumlichkeiten liegen, neben unserem Jugend- und Gesundheitskonzept, Broschüren aus, die über die Bestimmungen des KCanG, insbesondere den Jugendschutz, aufklären.
Website: Auf der Website des Vereins sind alle relevanten Informationen zum Jugendschutz abrufbar.
Verpflichtung zur Kenntnisnahme: Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein schriftlich bestätigen, dass es die Jugendschutzvorschriften zur Kenntnis genommen hat und sich zur Einhaltung dieser verpflichtet.
Verpflichtende Schulungen: Alle neuen Mitglieder müssen an einer Einführungsveranstaltung teilnehmen, die über den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und die Jugendschutzbestimmungen aufklärt.
Einhaltung des Werbe- und Sponsoringverbots
Der Cannabros Social Club Bielefeld e.V. verzichtet auf Werbung und Sponsoring für Cannabisprodukte und den Anbau. Zur Sicherstellung des Werbeverbots wird im Mitgliedsantrag eine Klausel aufgenommen, die die Mitglieder zur Einhaltung dieser Regelung verpflichtet. Bei Verstößen erfolgt eine entsprechende Sanktionierung.
Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen
Die Anbauflächen und Vereinsräumlichkeiten des Vereins befinden sich mindestens 200 Meter entfernt von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen. Diese Vorgabe wird durch die Vorlage eines Lageplans bestätigt, der der zuständigen Behörde zur Prüfung vorgelegt wurde.
Schutz der Anbauflächen und Räumlichkeiten
Um sicherzustellen, dass Kinder, Jugendliche und Unbefugte keinen Zugang zu den Anbauflächen und Vereinsräumlichkeiten erhalten, werden folgende Schutzmaßnahmen ergriffen:
Einbruchsichere Türen und Fenster: Alle Gebäude sind mit verstärkten Türen und Fenstern ausgestattet.
Kamerüberwachung: Jeder Raum sowie Eingangsbereich und Notausgang der Anbaugemeinschaft werden mit Überwachungskameras ausgestattet, um eine nahtlose Überwachung der Räumlichkeiten zu gewährleisten und den Zugriff durch unautorisierte Personen zu unterbinden.
Sichtschutz: Sichtschutzmaßnahmen verhindern, dass die Anbauflächen von außen eingesehen werden können.
Alarmanlagen: Die Anbauflächen und Vereinsräume werden durch ein modernes Alarmsystem gesichert, das bei unbefugtem Zutritt aktiviert wird.
Sichere Zugangsbeschränkungen: Alle Anbauflächen sind nur über spezifische und kontrollierte Zugangswege erreichbar, die sowohl physisch als auch elektronisch gesichert sind.
Maßnahmen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnte, geht der Verein wie folgt vor:
Meldung an den Präventionsbeauftragten: Der Präventionsbeauftragte wird umgehend informiert und prüft den Vorfall.
Kooperation mit dem Jugendamt: Der Verein arbeitet eng mit dem örtlichen Jugendamt (z.B. Jugendamt Bielefeld) zusammen. Im Bedarfsfall wird Kontakt mit der Behörde aufgenommen, um das Wohl des Kindes zu schützen.
Dokumentation: Alle relevanten Vorkommnisse werden in einer sicheren, datenschutzkonformen Dokumentation erfasst.
Verhinderung der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige
Zur Verhinderung der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige setzt der Cannabros Social Club Bielefeld e.V. folgende Maßnahmen um:
Mitgliedschaft nur für Volljährige: Der Club akzeptiert ausschließlich Mitglieder ab 18 Jahren.
Kontrolle bei der Abgabe: Jedes Mitglied muss bei der Abgabe von Cannabis den Mitgliedsausweis und einen Lichtbildausweis vorlegen.
Verpflichtungserklärung: Mitglieder verpflichten sich schriftlich, keine Cannabisprodukte an Minderjährige weiterzugeben.
Sanktionen: Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen wird das Mitglied umgehend aus dem Verein ausgeschlossen und der Vorfall den zuständigen Behörden gemeldet.
III. Gesundheitsschutz und Suchtprävention
Aufklärung über gesundheitliche Risiken
Der Cannabros Social Club Bielefeld e.V. informiert seine Mitglieder regelmäßig über die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:
Informationsmaterialien: In den Vereinsräumen liegen Broschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus, die über gesundheitliche Risiken, THC- und CBD Gehalt sowie Dosierungsempfehlungen informieren.
Workshops und Schulungen: Der Verein bietet regelmäßig Workshops an, in denen Mitglieder über risikoreduzierten Konsum und Suchtprävention informiert werden.
Beratung durch den Präventionsbeauftragten: Der Präventionsbeauftragte steht für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung, um Mitglieder über die gesundheitlichen Auswirkungen von Cannabis zu informieren und bei Bedarf weiterführende Hilfsangebote zu vermitteln.
Verantwortungsbewusster Konsum: In allen Schulungen und Veranstaltungen wird ein besonderer Fokus auf die Förderung eines verantwortungsvollen Konsums gelegt.
Dokumentation der Weitergabemengen
Die Weitergabe von Cannabis wird lückenlos dokumentiert, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Höchstmengen nicht überschritten werden. Aktuell nutzen wir noch die Hanf App, werden aber sehr wahrscheinlich zur Cannanas App wechseln, beide Apps bieten gleiche Funktionen, die Cannanas App finden wir jedoch komfortabler zu bedienen:
Erfassung jeder Abgabe: Jede Abgabe von Cannabis wird in Echtzeit in der App erfasst.
Überwachung der Höchstmengen: Die App stellt sicher, dass die zulässigen Abgabemengen pro Mitglied nicht überschritten werden.
Rückverfolgbarkeit: Jede Charge kann vom Anbau bis zur Abgabe zurückverfolgt werden.
Einhaltung gesetzlicher Mengen: Es wird sichergestellt, dass die Höchstmengen, die gemäß KCanG für die Abgabe an Mitglieder festgelegt sind, nicht überschritten werden.
Qualitätssicherung beim Anbau
Der Anbau von Cannabis erfolgt unter strengen Qualitätsvorgaben. Folgende Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen:
Verwendung zertifizierten Saatguts: Der Verein verwendet ausschließlich zertifiziertes Saatgut, das den gesetzlichen Qualitätsanforderungen entspricht.
Regelmäßige Laboranalysen: Die Produkte werden regelmäßig auf Schadstoffe und Verunreinigungen getestet, um eine einwandfreie Qualität zu gewährleisten.
Dokumentation des Anbauprozesses: Der gesamte Anbauprozess wird in der Cannanas App dokumentiert.
Sicherheitsvorkehrungen beim Anbau: Alle Anbauflächen sind in einem überwachten, sicheren Bereich untergebracht, der regelmäßig auf Sicherheits- und Qualitätsstandards überprüft wird.
IV. Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis
Vernichtung von Cannabisprodukten
Nicht weitergabefähiges Cannabis, das aufgrund von Schimmelbefall, Verunreinigungen oder Überproduktion nicht an Mitglieder abgegeben werden kann, wird sicher und rechtskonform vernichtet. Der Vernichtungsprozess umfasst folgende Schritte:
Zerkleinerung des Materials: Das Cannabis wird mechanisch zerkleinert, um eine spätere Verwendung unmöglich zu machen.
Vermischung mit unbrauchbarem Material: Anschließend wird das zerkleinerte Cannabis mit Wasser, Kaffeepulver, Teekräutern und Katzenstreu oder Zement vermischt, um es unbrauchbar zu machen.
Sichere Entsorgung: Die unbrauchbare Mischung wird in einer abschließbaren Abfalltonne entsorgt, die vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
Dokumentierte Vernichtung: Jede Vernichtung wird in der Cannanas App genau dokumentiert, einschließlich des Datums und der verantwortlichen Person.
V. Präventionsbeauftragter
Der Präventionsbeauftragte des Cannabros Social Club Bielefeld e.V. ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung des Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts. Seine Aufgaben umfassen:
Schulungen und Informationsveranstaltungen: Der Präventionsbeauftragte führt regelmäßig Schulungen für die Mitglieder durch, um über den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und die gesetzlichen Vorgaben aufzuklären.
Kontrolle der Einhaltung von Jugendschutz- und Gesundheitsvorschriften: Der Präventionsbeauftragte überwacht die Einhaltung der im Konzept beschriebenen Maßnahmen und sorgt dafür, dass alle Mitglieder und Mitarbeitenden über die geltenden Jugendschutz- und Gesundheitsvorschriften informiert sind.
Ansprechpartner für Mitglieder: Der Präventionsbeauftragte steht den Mitgliedern für Fragen zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf Suchtprävention, den sicheren Konsum von Cannabis sowie Fragen zum Gesundheits- und Jugendschutz.
Kontinuierliche Weiterbildung: Der Präventionsbeauftragte bildet sich regelmäßig weiter, um über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Jugendschutzes und der Suchtprävention informiert zu bleiben. Schulungen werden mindestens alle drei Jahre durchgeführt, um die Sachkunde zu gewährleisten.
Aktueller Präventionsbeauftragter: Oleg Wigowski
Email: suchtbeauftragter@cannabros.club
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